a) Die in einer DSV-Skischule eingesetzten Lehr- und Führungskräfte müssen Mitglied des betreffenden Vereins sein und dem zuständigen Landesskiverband gemeldet werden.
b) In der DSV-Skischule müssen mindestens vier Lehrkräfte tätig sein, welche die erste Ausbildungsstufe in einer Disziplin Alpin, Snowboard, Telemark, Nordic/Skilanglauf, Skitour
Oder Ski-Inline erfolgreich absolviert haben und aktuell fortgebildet sind (Nachweis durch gültige DSV-Card).
c) Mindestens eine Lehrkraft muss die Ausbildungsstufe „DSV-Instructor“ mit erfolgreich absolviertem DSV-Skischulleiter-Ausbildungslehrgang oder eine höhere DSV-Ausbildungsstufe nachweisen. Diese Lehrkraft gewährleistet den Einsatz von qualifizierten Lehrkräften bei allen Kursangeboten der jeweiligen DSV-Skischule und unterstützt deren Aus- und Fortbildung.
d) Der Leiter der DSV-Skischule muss alle zwei Jahre mit Erfolg an einem DSV-/LSV-spezifischen Skischulseminar oder Skischulkongress teilnehmen. Innerhalb von vier Jahren muss dabei mindestens eine DSV-zentrale Fortbildung besucht werden. Er kann auch eine qualifizierte Lehrkraft als Vertreter entsenden.
e) Die DSV-Skischule (bzw. der Verein), deren Leiter sowie die dort tätigen Lehrkräfte und sonstigen Betreuer müssen eine angemessene Versicherung gegen alle in Frage kommenden Haftpflichtrisiken haben und dem DSV bzw. LSV auf Verlangen nachweisen.
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen, Rechte n und Pflichten von DSV-Skischulen
sind der „Rahmenordnung DSV-Skischule“ des Deutschen Skiverbandes e.V. in der Fassung vom 29. Oktober 2016 zu entnehmen.